Nutzen Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und gehen Sie regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen
gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening".
Das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird in unserer speziell hierzu qualifizierten Praxis, über die Versichertenkarte abgerechnet.
*Männer-Krebsvorsorge: Prostata
Für Männer ab dem 45. Lebensjahr wird die jährliche Prostata-Krebsvorsorge empfohlen zur Früherkennung einer Krebserkrankung der Prostata. Ziel ist es, den Krebs in einem heilbaren Stadi-um nachzuweisen und sich so vor den Folgen einer zu spät erkannten Krebserkrankung zu schützen. Der Arzt tastet vom Enddarm aus Vergrößerungen, Knoten, Verhärtungen der Prostata.
Zusätzlich kann durch eine Blutentnahme das sogenannte PSA (Labor-Selbstzahler) - prostataspezifische Antigen - bestimmt werden, das eine Krebserkrankung anzeigen kann.
Die einfachste Früherkennungs-Methode ist der Stuhltest, der aber allenfalls erste Hinweise auf eine mögliche Erkrankung liefert. Eine Stuhlprobe wird beim Arzt auf verstecktes Blut untersucht. Bei einem positiven Stuhltest sollte eine Darmspiegelung durchgeführt werden.
Der Stuhltest wird vom 50. bis zum 55. Lebensjahr jährlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Danach alle zwei Jahre.
Nachteil: der Test liefert keine absolute Sicherheit (Sensitivität ca. 10-20 %), denn es gibt auch nichtblutende Tumoren. Mit zunehmendem Alter wächst das Restrisiko, mit diesem Test eine Darmkrebserkrankung zu übersehen.
M2PK-Tumor Stuhltest: dieser Test ist eine Privatleistung, da er bisher nicht von den gestzlichen Krankenversicherungen getragen wird. Die Sensitivität liegt hier im Vergleich zum occulten Stuhl-test bei ca. 60-97 % je nach Tumorgröße.
Die Darmspiegelung, Koloskopie, ist die sicherste Vorsorgemaßnahme. Die Krankenkassen bezahlen diese, wenn nicht schon vorher Gründe zu dieser Untersuchung gegeben sind, bei Männern ab dem 50. Lebensjahr, bei Frauen ab dem 55. Lebensjahr und dann noch einmal zehn Jahre später.
Lassen Sie sich regelmäßig durchchecken – häufige Krankheiten können so frühzeitig entdeckt werden
Nach Vollendung des 35. Lebensjahres können Sie sich alle drei Jahre zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nieren-Erkrankungen und auf diabetische Stoffwechselstörunge untersuchen lassen.
Folgende Leistungen werden vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für eine Vorsorge übernommen:
Wünschen Sie weitere sinnvolle Laboruntersuchungen, so können Sie gerne individuelle Labor-Checks mit unserem Praxisteam vereinbaren. Diese werden nach den Vorgaben des Kassen-Checks nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Rüsten Sie Ihr Immunsystem gezielt gegen Krankheiten!
Bei Schutzimpfungen müssen Sie keine Praxisgebühr entrichten.
Bitte beachten Sie, dass Beratungen zu Reiseimpfungen kein Bestandteil der gesetzlichen Kassenleistungen sind.
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